
Risikomanagement ist sowohl für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als auch für Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräte und Wirtschaftsausschüsse von wesentlicher Bedeutung.
Was sind Risiken? Risiken beruhen auf dem Spannungsverhältnis zwischen unabwendbarem Schicksal und Eigenverantwortung. Erst wenn die Zukunft
als vom Menschen zumindest teilweise beeinflussbar angesehen wird, ist es möglich, Gefahren zu vermeiden oder deren Konsequenzen zu mildern (Ewald 1993). Somit setzt die Beschäftigung mit Risiko ein Mindestmaß an Gestaltbarkeit der Zukunft und damit Vermeidbarkeit von unerwünschten Ereignissen durch vorsorgendes Handeln voraus. Das heißt: Risiken sind keine Schicksalsschläge, die man passiv entgegennehmen muss, sondern können durch aktives Handeln vorab abgeschätzt, bewertet und verändert werden
(Renn et al. 2007: 20).
Stellen Sie sich vor, Sie fliegen mit dem Flugzeug in den Urlaub, damit setzen Sie sich einem höheren Krebsrisiko aus, als wenn Sie mit dem Auto oder dem Zug fahren würden. So muss jeder selbst entscheiden, ob die Wahrscheinlichkeit, sein Lebenskrebsrisiko minimal zu erhöhen mehr Wert ist, als der Nutzen, bequem und schnell am Zielort zu sein. Und ist dieses Krebsrisiko eher zu tolerieren als das erhöhte Risiko, mit dem Auto einen Unfall zu bauen? Auch im Arbeitsleben müssen solche Entscheidungen getroffen werden. Da nicht jeder Arbeitnehmer für sich alleine entscheiden kann, ob er ein bestimmtes Risiko am Arbeitsplatz übernehmen will oder nicht, sind hier kollektive Regelungen notwendig. Wie aber lassen sich solche Akzeptenzwerte festlegen?
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